Veränderungen fangen im Kleinen an:

Eine Bitte an Sie zum Thema „Schottergärten“

Angelehnt an den Flyer des Bauordnungsamtes des Landkreis Gifhorn, bitten wir Sie an dieser Stelle über Ihre Gartengestaltung nachzudenken. Zudem informieren wir Sie auch über die aktuelle Rechtsgrundlage und die Auswirkungen von Schottergärten.

Unter den Begriff „Schottergärten“ fallen Gartenflächen, die großflächig mit gebrochenen spitzkantigen Steinen oder auch Geröll und Kies abgedeckt sind. Sie bilden das hauptsächliche Gestaltungsmittel und Pflanzen kommen nur in geringer Stückzahl oder sogar gar nicht vor. Schottergärten unterscheiden sich grundlegend von Steingärten, bei denen die Gestaltung mit ausreichend Gräsern und trockenheitsverträglichen Stauden im Vordergrund stehen.

Nachteile von Schottergärten gibt es sehr viele. So sind hier u.a. kaum Insekten zu finden. Schotterflächen heizen sich in den Sommermonaten so stark auf, dass alles Lebendige verdorrt. Sie reflektieren tagsüber Sonnenlicht, was zur zusätzlichen Erhitzung von umliegenden Gebäuden führt. Fehlende Pflanzen führen wiederum zu einer erhöhten Feinstaubbelastung, da ein solcher Garten nicht als Filterfunktion dient. Auch Schallwellen werden nicht mehr geschluckt. Diese Flächen können Regenwasser nur in geringstem Maße speichern und die Undurchlässigkeit kann in anderen Bereichen zu Überflutungen führen, da das Wasser nicht oder nur kaum versickern kann.

Schottergärten gelten baurechtlich als versiegelte Flächen und werden bei der Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) voll angerechnet. Diese Flächen stehen dann nicht mehr für die Bebauung z.B. mit Terrassen und Gartenhäusern auf Ihrem Grundstück zur Verfügung.

§ 9 Abs. 2 der Nieders. Bauordnung (NBauO) schreibt gesetzlich vor, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Eine entsprechende Rechtsprechung des OVG Lüneburg aus diesem Jahr stützt die Handlungsmöglichkeiten des Landkreis Gifhorn, bei dem das Bauordnungsamt die sofortige Beseitigung der Schotterflächen per Bescheid anordnen darf.

Im Zuge der immer weiter fortschreitenden globalen Erwärmung bitten wir Sie, umzudenken und Ihren Teil zur Veränderung beizutragen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Jörg Böse
Bürgermeister